Geburtsjahrgang | Erreichen der Regelaltersgrenze mit |
1963 | 66 Jahren und 10 Monaten |
1962 | 66 Jahren und 8 Monaten |
1961 | 66 Jahren und 6 Monaten |
1960 | 66 Jahren und 4 Monaten |
1959 | 66 Jahren und 2 Monaten |
1958 | 66 Jahren und 0 Monaten |
1957 | 65 Jahren und 11 Monaten |
Die Beschäftigung ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dadurch wird neben dem laufenden Rentenbezug ein zusätzlicher Rentenbetrag erworben.
Dieser zusätzliche Rentenbetrag wird von der Deutschen Rentenversicherung bei Erreichen der Regelaltersrente berechnet und ab diesem Zeitpunkt ausgezahlt.
Da dieser zusätzliche Rentenbetrag erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird, ist dieser abschlagsfrei.